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07.01.2019 |

Supermärkte in Tschechien müssen nicht verkaufte Lebensmittel spenden

Supermarkt
Vernichten verboten! (Foto: CC0)

Große Supermärkte in Tschechien müssen unverkaufte Ware kostenlos an Lebensmittelbanken abgeben. Das entschied das Verfassungsgericht in Brünn Anfang Januar und wies damit den Einspruch einer Gruppe von Senatoren ab. Diese hatten gegen eine 2018 in Kraft getretene Änderung des Lebensmittelgesetzes geklagt, wonach Supermärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern unverkaufte aber noch genießbare Lebensmittel an Tafeln abgeben müssen, die diese dann an Bedürftige verteilen. Der Gesetzeszusatz bezieht sich vor allem auf Produkte mit beschädigter Verpackung oder fehlerhafter Etikettierung sowie auf Lebensmittel, die mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen sind. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe bis umgerechnet 390 000 Euro. Die Abgabepflicht trifft aufgrund der Mindestverkaufsfläche vor allem Ketten wie Kaufland, die niederländische Ahold, die britische Tesco-Gruppe sowie Lidl und Penny.

Gegen das Gesetz hatte eine Gruppe von 25 Mitgliedern des tschechischen Oberhauses um den Unternehmer Ivo Valenta geklagt, die argumentierten, die Änderung sei nicht verfassungsmäßig, da sie eine Form der Besteuerung darstelle und einem Enteignungsverfahren kommunistischer Art gleichkomme: „Mit dem Gesetz hat der Staat erstmals Eigentümern angeordnet, ihr Eigentum jemandem anderen zu geben. Das ist nichts anderes als ein unfreiwilliges, erzwungenes Geschenk“, teilte Valenta mit. Die Richter hielten dagegen und verwiesen auf die tschechische Grundrechte-Charta, in der es heißt, dass Eigentum verpflichte. Das Gericht betonte, das Gesetz sei Teil von internationalen Bemühungen, die Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen, das Ausmaß der Verschwendung zu begrenzen, die Umwelt zu schützen und sozial Benachteiligten zu helfen.

Marian Jurečka, der Landwirtschaftsminister war, als das Gesetz in Kraft trat, teilte auf Twitter mit, das Gesetz helfe mehr als 100.000 Menschen in Tschechien. Auch Veronika Láchová vom Verband der tschechischen Lebensmittelbanken begrüßte die Entscheidung der Richter: „Ich betrachte dies als Sieg der Vernunft über die Bürokratie. Unseren Daten nach ersparen wir den Handelsketten pro Quartal Kosten von mehreren Hunderttausend Kronen für die Vernichtung dieser Lebensmittel. Manche Einzelhandelsketten haben das schon gewusst, bevor der Staat die Abgabe zur Pflicht gemacht hat. Weitere haben das dann sehr schnell ebenfalls festgestellt“, so die Verbandssprecherin. Tschechien ist nicht das einzige Land, das Supermärkten untersagt, nicht verkaufte Lebensmittel zu entsorgen. In Frankreich gibt es bereits seit 2016 ein entsprechendes Gesetz, das Supermärkte verpflichtet, Lebensmittel an Hilfsorganisationen zu spenden. (ab)

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