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13.03.2018 |

EPA erteilt Patent auf konventionell gezüchtete Melonen

Melone
Keine Patente auf Melonen! (Foto: CC0)

Und schon wieder hat das Europäische Patentamt (EPA) ein Patent auf konventionelle Züchtung erteilt – dieses Mal auf eine Melone. Im Januar erhielt die niederländische Firma ENZA Zaden ein Patent (EP 2455475) auf Melonen mit einer erhöhten Resistenz gegenüber dem falschen Mehltau (Pseudoperonospora cubensis), wie das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ am 7. März mitteilte. Dabei handelt es sich um keine Erfindung, denn die Firma hat lediglich das Erbgut von Pflanzen nach zufälligen Mutationen durchsucht – ohne den Einsatz von Gentechnik. Das Patent beruht also auf konventioneller Züchtung und wäre somit nach europäischem Patentrecht nicht patentierbar. Doch ENZA hat bereits sechs weitere Patente auf Trauben, Gurken, Soja, Zwiebeln, Tomaten und Kartoffeln erhalten, die alle die gleichen Veränderungen im Erbgut aufweisen. „Eine einzige zufällige Mutation reicht aus, um den ganzen Gemüsegarten zu patentieren. Hier geht es offensichtlich nicht um Erfindungen, sondern um Monopolisierung der biologischen Vielfalt, die für die Züchtung der Zukunft benötigt wird“, kritisierte Christoph Then für das Bündnis. Der niederländischen Firma wirft das Bündnis vor, das Patentrecht besonders systematisch zu missbrauchen, da sie in den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen die Verwendung des patentierten Saatguts auf nur eine Anbausaison beschränkt. „Jeglicher Tausch, jegliche Wiederverwendung, Forschung oder weitere Züchtung ist verboten. Wer Saatgut von ENZA erwirbt, hat diese Bedingungen zu unterschreiben und ist damit automatisch in deren Patente-Falle gefangen“, warnt „Keine Patente auf Saatgut!“.

Die Praxis des EPA, auch konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere zu patentieren, sorgt schon seit Jahren für Ärger. Denn – anders als bei gentechnisch veränderten Pflanzen – sind Patente auf Pflanzen und Tiere, „die aus im Wesentlichen biologischen Verfahren“, das heißt konventioneller Züchtung, stammen, untersagt. Doch das EPA legte dies anders aus und entschied 2015 in der „Brokkoli“-Grundsatzentscheidung, dass Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere weiterhin zulässig sind, auch wenn die Züchtungsverfahren als solche nicht patentierbar sind. Aufgrund des anhaltenden Drucks der EU und der Zivilgesellschaft kam es im Juni 2017 jedoch zu einer Neuregelung des EPA-Verwaltungsrates, die besagt, dass durch konventionelle Züchtung gewonnene Pflanzen und Tiere von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind. Schon damals hatte „Keine Patente auf Saatgut!“ vor Schlupflöchern gewarnt. Denn nach der Neuregelung sind Pflanzen und Tiere patentierbar, bei denen genetische Veranlagungen und zufällige Mutationen identifiziert werden, die für die Züchtung wichtig sind. Und genau hier setzt das Patent für die mehltauresistenten Melonen an. Ein weiteres Beispiel sind die Patente auf Gerste und Bier für die Brauereikonzerne Carlsberg und Heineken. Die 2016 vom EPA gewährten Patente umfassen Gerstenpflanzen aus konventioneller Züchtung, ihre Verwendung im Brauverfahren sowie das daraus gebraute Bier. Die Patente basieren auf zufälligen Mutationen im Genom der Gerste. „Keine Patente auf Saatgut!“ hat bereits Einspruch gegen die Patente auf Gerste und Bier eingelegt. (ab)

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