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16.03.2017 | permalink
Europäische Chemikalienagentur hält Glyphosat für „nicht krebserregend“
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat als nicht krebserregend eingestuft. Am Mittwoch verkündete der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Behörde mit Sitz in Helsinki das Ergebnis des lange erwarteten Gutachtens. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse erfüllten nicht die Kriterien, um den Herbizidwirkstoff als krebserregend, genverändernd oder schädlich für die Fortpflanzung einzustufen, so die Wissenschaftler. Der Ausschuss habe die Entscheidung im Konsens gefällt, das heißt mit der Unterstützung sämtlicher Mitglieder, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses, Tim Bowmer. Glyphosat gelte jedoch weiterhin als eine Substanz, die „ernsthafte Augenschädigungen hervorrufe und giftig für im Wasser lebende Tiere und Pflanzen mit langfristigen Auswirkungen“ sei. Im Gegensatz zur ECHA hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im März 2015 Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ eingestuft.
Umweltorganisationen und Politiker reagierten besorgt auf das Fazit der EU-Behörde, das Einfluss auf die weitere Zulassung des Ackergiftes in der EU haben wird. Das Urteil der WHO-Krebsagentur gelte weiterhin, sagte Heike Moldenhauer vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Sie appellierte an die EU-Kommission, die Zulassung aufgrund der gravierenden Bedenken hinsichtlich Umwelt und menschlicher Gesundheit Ende des Jahres auslaufen lassen: „Zu viel spricht gegen Glyphosat, eine weitere Verlängerung der Zulassung wäre fahrlässig. Die EU-Kommission ist dem Vorsorgeprinzip verpflichtet, sie muss den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Profitinteressen der Pestizidhersteller sicherstellen.“ Die Landwirtschaftspolitik müsse sich endlich frei machen von einem Agrarmodell, das auf industrieller Erzeugung basiert und blind ist für deren Kollateralschäden, so Moldenhauer. Harald Ebner, Sprecher der Grünen für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik, sagte, die ECHA-Entscheidung sei „unverständlich für alle, die besseren Schutz vor unverantwortlichen und unnötigen Risiken fordern“. Das Votum sei kein Freibrief für eine Neuzulassung, denn dafür seien die bestehenden Hinweise für einen Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebs zu stark.
Der ECHA-Bericht wird nun fertiggestellt und geht dann an die EU-Kommission, die mit den Mitgliedsstaaten entscheiden wird, ob Glyphosat auch künftig in der EU ausgebracht werden darf. Die Zulassung war eigentlich schon am 30. Juni 2016 ausgelaufen, doch die Kommission hatte sie einen Tag vor Fristende um weitere 18 Monate verlängert. Die Mitgliedsstaaten konnten sich bisher nicht einigen. In den zuständigen Gremien hatten sich 19 Staaten für eine Zulassung ausgesprochen, während sich sieben Mitgliedsstaaten enthielten, darunter Deutschland. Agrarminister Christian Schmidt war dafür, Umweltministerin Barbara Hendricks hatte sich dagegen ausgesprochenen. (ab)
- ECHA: Glyphosate not classified as a carcinogen by ECHA
- Media briefing: glyphosate not classified as a carcinogen
- BUND: Keine Generalabsolution für Glyphosat. Hinweise auf Schädigung menschlicher Organe
- Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Glyphosat: Das Risiko ist zu hoch
- tagesschau.de: Gutachten von EU-Behörde: Glyphosat als nicht krebserregend eingestuft