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04.06.2014 |

Erster Entwurf zu UN-Nachhaltigkeitszielen veröffentlicht

Bauern
Ein Ziel: das Einkommen von Kleinbauern erhöhen (Foto: UN Photo/Kibae Park)

Die Open Working Group (OWG) der UN hat einen ersten Entwurf zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) veröffentlicht, die nach 2015 die Millenniumsentwicklungsziele ablösen sollen. Der „Zero Draft“ schlägt 17 Nachhaltigkeitsziele vor, die bis 2030 erreicht werden sollen, sowie dazugehörende Zielvorgaben. Im Vergleich zum Arbeitsdokument der letzten OWG-Sitzung Anfang Mai ist mit der „Reduzierung von Ungleichheit in und zwischen Ländern“ ein weiteres Ziel dazugekommen. Ziel Nummer 2 der Liste beschäftigt sich mit der Beseitigung des Hungers, der Erreichung von Ernährungssicherheit und angemessener Nahrung für alle und der Förderung nachhaltiger Landwirtschaft. Es umfasst elf Zielvorgaben: Bis 2030 sollen alle Menschen ganzjährig Zugang zu „angemessener, sicherer, bezahlbarer und nahrhafter Nahrung“ erlangen und alle Formen der Mangelernährung (auch Übergewicht) bekämpft sein. Das Einkommen und die Produktivität von Kleinbauern, einschließlich Hirten, Fischer und insbesondere Frauen, sollen erheblich erhöht werden, wobei nicht genannt wird, was „erheblich“ heißt. Diese Gruppen sollen Zugang zu „Wissen und produktiven Ressourcen, Finanzdienstleistungen und Märkten“ erhalten. Nahrungssysteme sollen „produktiver, nachhaltiger, belastbarer und effizienter“ gemacht werden und die Lebensmittelverluste nach der Ernte und Produktion sowie die Lebensmittelverschwendung in Handel und Haushalten um 50% reduziert werden. Neben weiteren Zielvorgaben nennt das Dokument die Eindämmung der starken Volatilität bei den Lebensmittelpreisen. Die nächste Sitzung der OWG findet vom 16. bis 20. Juni in New York statt, wobei die Delegationen im Vorfeld bei informellen Beratungen die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu den Zielen, Zielsetzungen und Indikatoren zu äußern. Der Abschlussbericht der OWG wird der 69. UN-Generalversammlung im September vorgelegt und soll als eine Grundlage für die dann beginnenden zwischenstaatlichen Verhandlungen dienen.

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