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16.01.2014 |

EU: Schranken mit Schlupflöchern für die Spekulation mit Agrarrohstoffen

Weizen
Die MiFID soll die Spekulation mit Agrarrohstoffen begrenzen (Foto: Charles Knowles)

Die Neufassung der Europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID) ist unter Dach und Fach. In der Nacht zu Mittwoch einigten sich die Unterhändler von Parlament, Rat und Kommission nach einer Marathonsitzung auf einen Kompromiss, der neue Regelungen für die Beschränkung des Handels mit Agrarrohstoffen vorsieht. Die Novelle schafft die Voraussetzung für die Einführung sogenannter Positionslimits, die für Finanzinvestoren an den Warenterminmärkten Obergrenzen für Kontrakte festlegen. Auch der Hochfrequenzhandel, bei dem Finanzprodukte in Sekundenbruchteilen verkauft werden, wird künftig stärker reguliert. Die Algorithmen der Hochleistungscomputer, die den Handel steuern, müssen zur Prüfung vorgelegt werden. Bei extremen Preisschwankungen sind kurzfristige Handelsunterbrechungen möglich. Bundeslandwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich feierte den Beschluss als „entscheidenden Schritt im Kampf gegen exzessive Nahrungs- mittelspekulationen“. Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch hingegen kritisierte die Einigung als „faulen Kompromiss“. Positionslimits seien das richtige Instrument, da die Obergrenzen jedoch nicht EU-weit einheitlich festgelegt werden, sondern von den nationalen Aufsichtsbehörden, drohe die Regelung an Wirkung einzubüßen. Auch die Entwicklungsorganisation Oxfam bemängelte, dieses Schlupfloch gefährde die wirksame Begrenzung der Nahrungsmittelspekulation und forderte Nachbesserung bei der Implementierung der Richtlinie. „Zwischen den europäischen Finanzplätzen droht ein regulatorischer Wettlauf nach unten“, befürchtet Oxfam-Handelsexperte David Hachfeld. Der Kompromiss muss in den nächsten Wochen noch formal vom EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten angenommen werden. Die MiFID könnte dann Ende 2016 in Kraft treten.

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