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25.10.2013 |

UN-Sonderberichterstatter zieht Bilanz zum Recht auf Nahrung

Schutter
De Schutter zu Beginn seiner Amtszeit (UN Photo/J.M. Ferre)

Der Sonderberichterstatter zum Recht auf Nahrung, Olivier De Schutter, hat am Freitag der UN-Generalversammlung seinen Abschlussbericht vorgelegt. Das Recht auf Nahrung sei „nicht länger ein vergessenes Recht“, lautet seine Bilanz. Seit dem Welthungergipfel 1996 habe sich eine starke Bewegung formiert, die sich für das Recht auf Nahrung einsetzt. Nach sechs Jahren Amtszeit und elf Länderbesuchen in verschiedenen Weltregionen fasst De Schutter seine Ergebnisse zu den Maßnahmen von Regierungen, Gerichten, nationalen Menschen- rechtsinstitutionen und der Zivilgesellschaft zusammen. Dabei hob er die Erfolge hervor, die Brasilien in den letzten 15 Jahren bei der Reduzierung der Zahl unterernährter Kinder erzielte. Länder, die Fortschritte bei der Hungerbekämpfung vorweisen, hätten eines gemeinsam: Sektorübergreifende Ansätze, einen Fokus auf Landwirtschaft sowie koordinierte Politiken im Bereich Bildung, Gleichstellung der Geschlechter, Wasser und Sanitärversorgung. „Regierungen müssen ihre Politik nach den Interessen der Armen richten. Die Landwirtschaftspolitik zum Beispiel darf nicht nur bessere Ernten anstreben – die Armen müssen etwas von den höheren Erträgen abbekommen“, sagte De Schutter in einem Zeit-Interview. Doch trotz Fortschritten bei der Umsetzung des Rechts auf Nahrung in einigen Ländern sei noch sehr viel zu tun angesichts der 842 Millionen Hungernden weltweit. Regierungen müssten mehrjährige und ausreichend finanzierte Strategien unter Einbeziehung aller Akteure auf den Weg bringen, damit das Recht auf Nahrung für alle Menschen verwirklicht werden kann.

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