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28.06.2013 |

Bundestag: Kein Patent auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere

Brokkoli
Geköpft oder ungeköpft: Künftig soll es kein Patent auf Brokkoli aus konventioneller Zucht geben (Foto: whologwhy/flickr)

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag eine Änderung des Patentgesetzes beschlossen, wonach die Erteilung von Patenten auf Tiere und Pflanzen aus konventioneller Züchtung künftig verboten ist. Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner begrüßte die Entscheidung: Die Änderung stelle klar, „dass das - für im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren bestehende - Patentverbot auch für daraus gewonnene Pflanzen und Tiere sowie das zu ihrer Erzeugung bestimmte Material wie Saatgut, Sperma, Eizellen und Embryonen“ gelte. Die Patentierung von Lebewesen, die gentechnisch verändert wurden, bleibt von dem Verbot jedoch unberührt. Für das Europäische Patentamt (EPA), das bereits Patente auf konventionell gezüchtete Lebewesen erteilt hat, ist diese Gesetzesänderung nicht bindend. Die Initiative „Keine Patente auf Saatgut!“ bewertete die Entscheidung dennoch als „wichtiges Signal“, auch wenn das Patentgesetz weiterhin „große Schlupflöcher“ biete. Das Bündnis, das weltweit von über 300 NGOs und Bauernorganisationen unterstützt wird, befürchtet, dass Patente die Marktkonzentration im Saatgutbereich weiter fördern werden und die Grundlagen der menschlichen Ernährung so in Abhängigkeit von wenigen internationalen Konzernen gerate. Erst vor zwei Wochen hatte das EPA einer Monsanto-Tochterfirma ein Patent auf den konventionell gezüchteten ‚geköpften Brokkoli’ erteilt, der sich aufgrund seiner Wuchsform leichter ernten lasse. Dagegen hat die NGO-Initiative eine Unterschriftenaktion gestartet, in der sie den Widerruf des Patents fordert.

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