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19.10.2012 |

EU-Kommission: Müll statt Mais in den Tank

EU: Mehr Mais auf den Teller statt in den Tank (Foto: iowa_corn/flickr)
EU: Mehr Mais auf den Teller statt in den Tank (Foto: iowa_corn/flickr)

Am Mittwoch hat die Europäische Kommission offiziell einen Gesetzesvorschlag präsentiert, der die Verwendung von aus Nahrungsmitteln produzierten Agrartreibstoffen begrenzt. Die EU-Staaten verfolgen das Ziel, bis 2020 ein Zehntel des Spritbedarfs im Verkehrssektor mit Biosprit zu decken – gemäß dem Vorschlag soll jedoch für aus Nahrungsmitteln hergestellte Agrartreibstoffe eine Obergrenze von 5% gelten. Entgegen früherer Pläne werden indirekte Klima-Effekte nicht in die Berechnung der Klima-Bilanz von Agrartreibstoffen einfließen. Diese treten auf, wenn Regenwälder gerodet oder Moore trockengelegt werden, um Pflanzen für die Produktion von Biosprit anzubauen, wodurch neue Treibhausgas- emissionen entstehen. Für diese zusätzlichen Emissionen soll nun lediglich eine Berichtspflicht gelten. EU-Energiekommissar Günther Oettinger und Klimakommissarin Connie Hedegaard erläuterten auf einer Pressekonferenz am Mittwoch in Brüssel, dass künftig die Produktion von Agrartreibstoffen der zweiten Generation aus Abfällen, Stroh oder Algen gefördert werden soll. Die Biokraftstoffindustrie reagierte empört und prognostizierte den Verlust von Arbeitsplätzen und Investitionen. NGOs und Umweltschützern geht der Vorschlag hingegen nicht weit genug. „Agrotreibstoffe werden auch weiterhin eingesetzt, selbst wenn sie in der Gesamtbilanz ihrer CO2-Emissionen genauso schlecht oder noch schlechter abschneiden als konventionelle Kraftstoffe“, sagte Jens Hilgenberg, Verkehrsexperte des BUND. Auch Oxfam Deutschland kritisierte die Reduzierung als nicht ausreichend: „Die Biosprit-Politik wird weiter den weltweiten Hunger verschärfen und die Preise für Grundnahrungsmittel in die Höhe treiben. Bei fast 900 Millionen Menschen, die an Hunger und Unterernährung leiden, ist das unverantwortlich.“ Den Vorschlägen müssen nun das Europäische Parlament und die Regierungen der Mitgliedsstaaten zustimmen.

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