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07.05.2021 |

BASF erhält Patent auf konventionell gezüchtete Wassermelone

Wassermelone
Wem gehört die Wassermelone? (Foto: CC0)

Dieses Mal die Wassermelone: Schon wieder hat das Europäische Patentamt (EPA) ein Patent auf eine Pflanze aus konventioneller Züchtung erteilt und zwar an die Firma Nunhems, die Gemüsesaatgut-Sparte von BASF. Das Patent EP2814316 betrifft eine Wassermelone, die einen buschigen Wuchs hat und daher im Anbau weniger Platz benötigt – oder wie es in der Patentschrift etwas sperrig heißt „Triploide Wassermelonenpflanzen mit einer ‚Bush‘ Wachstumsform“ – und umfasst die Pflanzen, das Saatgut und die Früchte. Das vermeldet das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“, das schon seit Langem auf die umstrittene Praxis des EPA aufmerksam macht, denn Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen sind in Europa eigentlich verboten. Die Wassermelonenart mit dem praktischen Wuchs wurde in einem Hausgarten entdeckt und die genetische Veranlagung dafür ist zufällig entstanden, wie es in der Patentschrift heißt. Nunhems machte sich lediglich daran, die Pflanzen mittels konventioneller Züchtung von ihren Kernen zu befreien. „Es ist abenteuerlich zu sehen, mit welchen Tricks das EPA arbeitet“, sagt Christoph Then, Sprecher für „Keine Patente auf Saatgut!“. „In der Folge werden jetzt sogar Pflanzen zu Erfindungen erklärt, die in privaten Gärten entdeckt wurden. BASF und das Patentamt profitieren, die Interessen der Öffentlichkeit aber werden hintergangen.“

Das EPA steht schon lange in der Kritik, die europäischen Patentgesetze durch seine eigenwillige Auslegung zu umgehen. Da es auch selbst an der Vergabe von Patenten verdient, habe es Mittel und Wege gefunden, das Verbot, konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere zu patentieren, auszuhebeln, betont das Bündnis in einer Pressemitteilung: „So werden laut einer aktuellen Entscheidung des EPA (G3/19) entsprechende Verbote nur für Patente angewandt, die ab Juli 2017 angemeldet wurden. Die Begründung: Die EU hätte kurz vor diesem Zeitpunkt eine entsprechende Richtlinie neu ausgelegt, die auch vom EPA angewandt wird.“ Doch „Keine Patente auf Saatgut“ kommt in einer 8-seitigen englischen Rechtsanalyse zu einem anderen Ergebnis: „Der Stichtag, ab dem das Verbot gelten soll, wurde willkürlich eingeführt“, so Then. Das Bündnis wirft dem EPA vor, die aktuelle Rechtsauslegung beruhe auf einer „Verdrehung der Fakten“. Tatsächlich stufe die EU Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen schon seit 1998 als unzulässig ein und habe derartige Patente auch nie erlaubt.

Das EPA hat zudem weitere Schlupflöcher etabliert: Zufällige genetische Veränderungen gelten demnach gleichermaßen als Erfindungen wie die Gentechnik. Auch diese Auffassung stehe im Gegensatz zur Auslegung der Patentgesetze durch die EU. Beispiele sind erteilte Patente auf Gerste und Bier der Firma Carlsberg, die auf zufälligen Mutationen im Erbgut der Gerste beruhen, oder Patente auf konventionell gezüchtete Zwiebeln und Tomaten. Patent EP2966992 hingegen erstreckt sich auf einen Salat, der auch bei höheren Temperaturen angebaut werden kann. Diese Eigenschaft beruht auf einer zufälligen Mutation im Erbgut und erleichtert die Anpassung an den Klimawandel. Die niederländische Saatgutfirma Rijk Zwaan Zaadteelt hat sich hier die Patentansprüche gesichert, wogegen „Keine Patente auf Saatgut“ Einspruch eingelegt hat. Das Bündnis hat vor diesem Hintergrund eine Petition gestartet, in der das EPA aufgefordert wird, weitere Patenterteilungen auszusetzen, bis die offenen Rechtsfragen geklärt sind. Welche Strategie das EPA weiterverfolgt, könnte sich Anfang Juni in einer öffentlichen Anhörung zeigen, in der das Patent auf Braugerste und Bier (EP2373154) von Carlsberg und Heineken verhandelt werden soll. (ab)

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