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21.11.2018 |

UN-Erklärung für die Rechte von Kleinbauern verabschiedet

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Kleinbauernrechte stärken! (Foto: CC0)

Die Vereinten Nationen haben die Rechte von Kleinbauern gestärkt: Am 19. November nahm der 3. Ausschuss der UN-Vollversammlung die Erklärung für die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten an. Eine klare Mehrheit von 119 Staaten stimmte für Resolution Nr. A/C.3/73/L30, bei sieben Gegenstimmen und 49 Enthaltungen. Die UN-Erklärung stärkt die Rechte von Bevölkerungsgruppen auf dem Land, die weltweit zunehmend diskriminiert und kriminalisiert werden, und hält individuelle und kollektive Rechte von Kleinbauern fest, darunter das Recht auf Land, Saatgut und Wasser. Sie war seit 2012 von einer Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats unter Vorsitz von Bolivien erarbeitet worden, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Kleinbauern und andere Menschen in ländlichen Regionen überproportional von Hunger und Diskriminierung betroffen sind. Sie bündelt und ergänzt alle Rechte des existierenden Menschenrechtskanons. Im Dezember wird sie noch formal von der UN-Vollversammlung beschlossen.

Australien, Ungarn, Israel, Neuseeland, Schweden, Großbritannien und die USA lehnten die Erklärung ab. Deutschland enthielt sich trotz vielfacher Aufforderungen von Nichtregierungsorganisationen, die UN-Erklärung zu unterstützen, und ließ die EU für sich sprechen. Diese nannte als Enthaltungsgrund der meisten EU-Mitglieder Vorbehalte gegen die Rechte auf Land, Saatgut und Ernährungssicherheit sowie gegen kollektive Rechte. „Die Annahme der Erklärung in der UN-Vollversammlung ist ein großer Schritt zur Weiterentwicklung der Menschenrechte, den Bauern und Landarbeiter sowie ihre Organisationen über viele Jahre hart erkämpft haben“, kommentierte Jan Urhahn, Agrarreferent der Entwicklungsorganisation INKOTA. „Das Abstimmungsverhalten Deutschlands und vieler anderer EU-Staaten ist hingegen eine herbe Enttäuschung. Die Sonntagsreden der Bundesregierung entpuppen sich als heiße Luft: Sie handelt gegen den eigenen Koalitionsvertrag, in dem sie sich klar für eine Stärkung der Menschenrechtsschutzmechanismen und für die Förderung von Kleinbauern und -bäuerinnen ausgesprochen hat. Das Handeln zeigt: Im Zweifelsfall steht die Bundesregierung auf der Seite der Konzerne und nicht auf der Seite der Menschen.“

Bolivien, das im Erarbeitungs- und Verabschiedungsprozess der Erklärung federführend war, begrüßte die Annahme und hob ihre Bedeutung hervor: „Wir sind der Auffassung, dass dies ein großer Schritt hin zu öffentlichen Politiken ist, die nicht nur die Rechte und Bedürfnisse von Kleinbauern anerkennen, sondern auch deren Beitrag für das Wohlergehen und die Lebensqualität der Gesellschaften, die sie durch ihre tägliche Arbeit ernähren. Wir sind sicher, dass dieses Instrument eine zentrale Rolle für die Menschenrechte und die Beseitigung von Hunger und Armut spielen wird – gemeinsam mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.“ Auch die internationale kleinbäuerliche Bewegung La Via Campesina und die Menschenrechtsorganisation FIAN, die seit Beginn der UN-Verhandlungen an der Erarbeitung der Erklärung mitgewirkt hatten, freuten sich über den Triumph. „Nach der Zustimmung der Generalversammlung im Dezember werden wir ein neues Kapitel der Kleinbauernrechte beginnen und wir fordern, dass alle UN-Staaten sich dazu verpflichten, die Erklärung umzusetzen. Wir sind entschlossen, zu einer besseren Gesellschaft beizutragen, den Klimawandel zu bekämpfen, Hunger zu beenden und vielfältige und nahrhafte Lebensmittel für alle bereitzustellen“, sagte Ramona Duminicioiu von La Via Campesina Europe. (ab)

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