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28.09.2018 |

UN-Erklärung: Menschenrechtsrat stärkt Rechte von Kleinbauern

Farmer
Kleinbauernrechte stärken heißt Hunger bekämpfen (Foto: CC0)

Der UN-Menschenrechtsrat hat die Rechte von Kleinbauern gestärkt: Am 28. September wurde die Erklärung für die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten angenommen. Eine deutliche Mehrheit von 33 Staaten stimmte für die Erklärung; Australien, Ungarn und Großbritannien dagegen. Deutschland gehörte zu den 11 Nationen, die sich der Stimme enthielten. Die Erklärung hält individuelle und kollektive Rechte für Kleinbauern fest, darunter das Recht auf Land, Saatgut und Wasser. Paula Gioia von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Europäischen Koordination von Via Campesina (ECVC) bezeichnete die Entscheidung im Menschenrechtsrat ist einen wichtigen Schritt für die Durchsetzung der Menschenrechte: „Die UN-Erklärung ist ein Auftrag an die Staaten, Kleinbauern und ihre Gemeinschaften besser gegenüber den Interessen von Agrarkonzernen zu schützen. Sie stärkt uns darin, die zunehmende Verdrängung von Kleinbauern zu stoppen, Landflucht zu vermeiden, das Klima zu schützen und Ernährungssouveränität zu erlangen.“

Die Erklärung wurde seit 2012 von einer Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats unter dem Vorsitz von Bolivien erarbeitet, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Kleinbauern und andere Menschen in ländlichen Regionen überproportional von Hunger betroffen sind. Sein Beratender Ausschuss nannte als Hauptgründe dafür Landenteignungen, Vertreibungen und Umsiedlungen; die Diskriminierung von Frauen und Mädchen; fehlende Agrarreformen und Politiken zur ländlichen Entwicklung; niedrige Löhne und fehlende soziale Sicherung sowie die Kriminalisierung von Bewegungen, die für die Rechte von Menschen in ländlichen Regionen eintreten. Die Erklärung bündelt und ergänzt alle Rechte des existierenden Menschenrechtskanons. Sie muss nun noch durch die UN-Generalversammlung verabschiedet werden.

Die Bundesregierung hatte schon in der Arbeitsgruppe gebremst und die Erklärung nicht aktiv unterstützt. Auf der Webseite des UN-Menschenrechtsrats werden als Gründe für die Enthaltung „rechtliche Bedenken in Verbindung mit den Rechten auf Saatgut, Land und eine saubere und gesunde Umwelt sowie Ernährungssouveränität“ genannt. „Das Verhalten der Bundesregierung ist ein Armutszeugnis. Sie hat sich von Anfang an gegen zentrale Inhalte der Erklärung gestellt. Offenbar wollte sie damit die Interessen von Konzernen wie Bayer schützen“, kommentierte Jan Urhahn vom INKOTA-netzwerk, das im Vorfeld mit anderen Organisationen für die Erklärung geworben hatte. „Mit ihrem Verhalten weigerte sie sich, grundlegende Rechte von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen anzuerkennen, wie zum Beispiel das Recht auf Saatgut oder das Recht auf Land. Das widerspricht auch dem Koalitionsvertrag, in dem die Förderung von Kleinbauern zentral verankert ist.“

Die Grüne Bundestagsfraktion hatte einige Tage vor der Abstimmung die Bundesregierung mit einem Antrag noch zur Zustimmung aufgefordert, der jedoch mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt wurde. Das Magazin Topagrar erhielt auf Anfrage nur die schwammige Antwort von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller (CSU), der „deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ sei „wie im Koalitionsvertrag festgehalten die Förderung von Kleinbauern äußerst wichtig“. Daran halte sich das BMZ und werde sich auch weiterhin für die Rechte von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen einsetzen. „Die vielen warmen Worte, die Entwicklungsminister Müller zu der Bedeutung von Kleinbauern für die Welternährung spricht, entpuppen sich einmal mehr als heiße Luft“, sagte Maria Heubuch, Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Sprecherin für Entwicklungspolitik der Fraktion Die Grünen/EFA. „Ich erwarte, dass Deutschland zur UN-Generalversammlung sein Abstimmungsverhalten überdenkt und sich für die Rechte von Kleinbauern und ihren Familien einsetzt.“ (ab)

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