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18.11.2016 |

Kein Patent auf Bier und Gerste: NGOs fordern, dass Carlsberg Patente aufgibt

Bier
Kein Patent auf Bier (Foto: Katharina Wieland Müller / pixelio.de, www.pixelio.de)

Mehrere Nichtregierungsorganisationen haben sich in einem offenen Brief an den dänischen Konzern Carlsberg gewandt, um gegen die Patentierung von Bier und Braugerste zu protestieren. Das Europäische Patentamt (EPA) in München hatte Carlsberg 2016 drei Patente erteilt, die sich auf Gerste aus konventioneller Züchtung und deren Nutzung für das Brauen und das durch diesen Prozess entstehende Bier erstrecken. Das Bündnis „No Patents on Seeds!“ fordert Carlsberg auf, die Patente umgehend zurückzuziehen und wirft der Brauerei vor, das Patentrecht zu missbrauchen und entgegen der Interessen von Verbrauchern, Landwirten und Züchtern zu handeln. Auch wenn Gerste schon seit rund 9000 Jahren gezüchtet wird und es nicht lange dauerte, bis die Menschen entdeckten, dass sich daraus Bier herstellen lässt, beansprucht der Carlsberg-Konzern Gerste und Bier als seine Erfindung. Drei Gersten-Patente wurden Carlsberg nun erteilt. Das EPA steht schon seit Jahren aufgrund seiner Praxis in der Kritik, Patente auf Pflanzen und Tiere zu erteilen, die durch konventionelle Züchtung entstanden sind. Zwei der drei Patente, die unter den Patentbezeichnungen EP2384110 und EP2373154 geführt werden, basieren auf zufälligen Mutationen im Erbgut der Gerste. Diese Gerste eigne sich deshalb besonders gut für das Bierbrauen. Das Dritte Patent (EP2575433) beruht auf einer Kombination der Eigenschaften dieser Gerste durch weitere Züchtung. Alle Patente erstrecken sich auf die Gerstenpflanze, deren Ernte, den Prozess des Bierbrauens, Produkte wie Malz und Würze sowie jegliche auf diese Weise produzierten Getränke, informieren die Organisationen in einer Pressemitteilung. „Auf Bier und Braugerste darf es keine Patente geben. Das Züchten von Pflanzen und das Bierbrauen beruhen auf jahrhundertealter Tradition“, betont Christoph Then von No patents on seeds! „Carlsberg muss jetzt zeigen, dass sie einfach gutes Bier brauen wollen und nicht gegen die Interessen der Konsumenten handeln. Wir akzeptieren keine Patent-Monopole, egal ob Monsanto, Bayer oder Carlsberg sie besitzen.” Patente auf konventionell gezüchtete Gerste dürften eigentlich gar nicht erteilt werden. Das europäische Patentrecht untersagt Patente auf Pflanzen und Tiere, „die aus im Wesentlichen biologischen Verfahren“ gewonnen wurden. Das EPA legt das Patentrecht jedoch anders aus. Dessen Große Beschwerdekammer hatte im März 2015 in einer Grundsatzentscheidung zum „Brokkoli-Patent“ entschieden, dass Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere weiterhin zulässig sind, auch wenn die Züchtungsverfahren als solche nicht patentierbar sind. Erst Anfang November hatte die EU-Kommission dieser Praxis in einer Stellungnahme widersprochen und damit die Auffassung des EU-Parlaments unterstützt. „Solange das Problem nicht durch politische Entscheidungen gelöst ist, erwarten wir, dass Carlsberg selbst Verantwortung übernimmt und diese Patente zurückzieht“, sagte Iga Niznik von Arche Noah. „Carlsberg behauptet, dass sie die Gerste dafür einsetzen wollen, beim Bierbrauen Energie zu sparen und so einen Beitrag gegen den Klimawandel zu leisten. Wenn das wirklich die Absicht von Carlsberg ist, sollte die Firma aber nicht Patent-Monopole auf Lebensmittelpflanzen beanspruchen. Wenn wir das Klima retten wollen, müssen die dafür nötigen Ressourcen für Alle zur Verfügung stehen.“ (ab)

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