Nachricht

10.05.2016 |

Über 65.000 Menschen unterzeichnen Einspruch gegen Syngentas Tomatenpatent

Patent
Mund auf gegen Patente auf Leben (Foto: Randi Boice/Flickr.com)

Mehr als 65.000 Bürgerinnen und Bürger haben einen Einspruch gegen Syngentas Patent auf eine konventionell gezüchtete Tomate unterzeichnet. Am Mittwoch wird der bisher wohl größte Masseneinspruch gegen ein Biopatent an das Europäische Patentamt (EPA) in München übergeben, wo der Ausschuss Patentrecht am 12. Mai zu einer Sitzung zusammenkommt. Aufgerufen zu dem Einspruch hatte ein breites europäisches Bündnis von Organisationen und die Bürgerbewegung Campact. Im August 2015 erteilte da EPA dem Schweizer Agrarriesen Syngenta das Patent auf eine Tomate, die besonders viele Flavonole enthält - sekundäre Pflanzenstoffe, denen eine gesundheitsfördernde Wirkung zugeschrieben wird. Das Patent EP1515600 erstreckt sich auf die Pflanzen, das Saatgut und die Tomatenfrüchte und wird unter der sperrigen Bezeichnung „Flavonolexprimierende domestizierte Tomate und Herstellungsverfahren“ geführt. Die Tomate stammt aus einer Kreuzung wilder Tomaten aus Lateinamerika mit bereits gezüchteten Sorten – dies wird als „Erfindung“ gelten gemacht. Doch das sieht das Bündnis anders: „Der im Patent beschriebene Flavonolgehalt wurde nicht technisch erzeugt oder erfunden, sondern als ein Teil der natürlichen biologischen Vielfalt lediglich entdeckt und auf naheliegende Art und Weise genutzt“, begründet „No Patents on Seeds“ den Einspruch. Denn es sei bekannt, dass wilde Tomatenarten mit domestizierten Tomaten gekreuzt werden können. Die im Patent beschriebenen Schritte aus Kreuzung und Selektion und die daraus erzeugten Pflanzen seien nicht erfinderisch. „Das Patent beruht auf Biopiraterie, einer Enteignung der Ursprungsländer der Tomate durch eine illegitime Aneignung der biologischen Vielfalt“, so der Vorwurf. Die von Syngenta beanspruchte Tomate ist nicht gentechnisch verändert. Das Patent verstößt so eigentlich gegen europäische Patentgesetze, die Patente auf Pflanzensorten ebenso wie auf klassische Züchtungsverfahren untersagen. Doch das EPA erteilt weiter Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen. Bisher wurden etwa 1400 Anträge eingereicht, etwa 180 sind bereits erteilt. Im März fällte die Große Beschwerdekammer eine umstrittene Grundsatzentscheidung über die Auslegung der Patentgesetze: Während Verfahren der konventionellen Züchtung nicht patentierbar seien, sollen Pflanzen und Tiere, die aus dieser Züchtung stammen, patentiert werden können. Das wollen Patentgegner nicht hinnehmen und appellieren schon seit Langem an die Bundesregierung und den zuständigen Justizminister Heiko Maas, über die politischen Kontrollgremien des EPA aktiv zu werden und dafür zu sorgen, dass Gesetze korrekt angewendet und Verbote nicht ausgehebelt werden. „Die deutsche Bundesregierung darf 65.000 Menschen hinter dem Verfahren nicht länger ignorieren. Sie muss endlich das im Koalitionsvertrag versprochene Verbot von Patenten auf Leben umsetzen“, fordert Campact-Campaignerin Lara Dovifat in einem Blog-Artikel. (ab)

Zurück zu den Meldungen

Unterstützer

Unterstützer von www.weltagrarbericht.de Verlag der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. Bioland biovision Brot für die Welt Brot für alle Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland Demeter Zukunftsstiftung Entwicklung in der GLS Treuhand Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz Heidehof Stiftung Mission EineWelt Misereor Naturland Public Eye | Erklärung von Bern Rapunzel - Wir machen Bio aus Liebe Swiss Aid, Ihr mutiges Hilfswerk tegut W-E-G Stiftung
English versionEnglish versionDeutsche Version