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20.01.2016 |

EPA widerruft Monsanto-Patent auf konventionell gezüchtete Melone

Melone
Keine Monsanto-Melonen (Foto: Ton Rulkens/Flickr.com)

Keine Melone für Monsanto: Das Europäische Patentamt (EPA) hat ein Patent des US-Agrarriesen auf eine konventionell gezüchtete Melone widerrufen. Mehrere Organisationen hatten gegen das Patent EP 1962578 Einspruch eingelegt. Monsanto meldete damit Ansprüche auf eine Melone an, die eine ohne den Einsatz von Gentechnik gezüchtete natürliche Resistenz gegen ein bestimmtes Virus aufweist, das zum Vergilben der Pflanzen führt und so die Erträge mindert. In einer öffentlichen Verhandlung am 20. Januar wurde das Patent nun aus technischen Gründen widerrufen. Das EPA begründete die Entscheidung damit, dass Monsanto nicht präzise genau beschrieben habe, wie man die Melonen züchten könne. Diese Nacharbeitbarkeit sei aber die Voraussetzung für ein Patent. Monsanto hatte das Patent im Jahr 2006 angemeldet und 2011 erhalten. Das Resistenzgen wurde allerdings zum ersten Mal in einer 1961 katalogisierten indischen Melonenpflanze gefunden, die seit 1966 öffentlich zugänglich ist. „Monsantos Patent auf Melonen ist ein klarer Fall von Biopiraterie. Die natürliche Resistenz hat nicht Monsanto erfunden, sie wurde vielmehr in indischen Melonen entdeckt. Jetzt behauptet Monsanto, es sei eine Erfindung, andere Melonen mit dieser Resistenz zu züchten. Doch wenn jemand etwas kopiert, ist das noch lange keine Erfindung“, so Francois Meienberg von der Erklärung von Bern, die gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft, Bund Naturschutz in Bayern e.V., Gesellschaft für Ökologische Forschung, Greenpeace, Kein Patent auf Leben!, dem Verband Katholisches Landvolk und der Zukunftsstiftung Landwirtschaft den Einspruch eingelegt hatte. Doch das Patent ist nicht nur eine Verletzung des indischen Gesetzes zum Schutz der biologischen Vielfalt, wie auch die indische Regierung vor der Anhörung dem EPA per Brief mitteilte, sondern auch europäischer Patentgesetze: „Das Patent basierte auf konventioneller Züchtung und beanspruchte Pflanzensorten. Beides darf laut europäischer Patentgesetze nicht patentiert werden. Die Erteilung des Patentes war ein klarer Rechtsbruch“, sagt Christoph Then für die internationale Koalition Keine Patente auf Saatgut!. Doch das sieht das EPA anders. Die Große Beschwerdekammer entschied im März 2015 in einer umstrittenen Grundsatzentscheidung zu den Präzedenz-Patenten auf Tomate und Brokkoli, dass grundsätzlich „biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen“ nicht patentierbar sind, allerdings jedoch die daraus entstandenen Pflanzen und Früchte. Erst kürzlich erteilte die Behörde dem Schweizer Agrarriesen Syngenta Patente auf eine samenlose Paprika und eine Tomate mit besonders vielen gesundheitsförderlichen Flavonolen. Womöglich ist im Melonenfall daher das letzte Wort noch nicht gesprochen, wenn Monsanto Beschwerde einlegt. „Der Widerruf des Patents ist ein wichtiger Erfolg, aber das generelle Problem kann nicht durch Einsprüche am EPA gelöst werden. Die Politik muss dafür sorgen, dass Gesetze korrekt angewendet und Verbote nicht ausgehebelt werden. In Deutschland liegt die Verantwortung bei Justizminister Heiko Maas“, betont Christoph Then. (ab)

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